Gründliche Ausbildung. Ständige Weiterbildung.

Qualifikationen und Berufsethik

Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung als Schädlingsbekämpfer und Desinfektoren.

Thorsten Kaufmann

• Zertifizierter Gutachter für Schädlingsbekämpfung und Taubenabwehr
• IHK-geprüfter Schädlingsbekämpfer und geprüfter Desinfektor
• Geschäftsführender Gesellschafter der Auler + Haubrich GmbH
• IHK-Ausbilder Schädlingsbekämpfung AdA


Dagmar Haupt

• Diplom-Biologin
• IHK-geprüfte Schädlingsbekämpferin
• Zuständig für Hygieneaudits, Hygieneberatung und Schulungen

Berufsethik

Zertifizierte Sachverständige verfügen neben der persönlichen Eignung auch über eine überdurchschnittliche Fachkenntnis in ihrem Fachgebiet.

Gutachter haben die Aufgabe, den vorgegebenen Sachverhalt unparteiisch, unabhängig und objektiv fachlich zu beurteilen. Die von Sachverständigen erstellten Gutachten sind unverzichtbare und wichtige Hilfsmittel für die Beweisaufnahme vor Gericht.

Sachverständige oder Gutachter sind im Rahmen der Erstattung eines Gutachtens stets verpflichtet, die Anforderungen an ein Gutachten verbindlich und vollständig einzuhalten.
 

Zertifizierte Sachverständige oder Gutachter nach DIN EN/ISO IEC 17024

Die europaweite Zertifizierung nach der Norm DIN EN/ISO IEC 17024 bescheinigt Sachverständigen oder Gutachtern, dass sie auf ihrem Sachgebiet eine hinreichende fachliche Kompetenz besitzen. Als Voraussetzung für die Zertifizierung müssen Sachverständige ein aufwendiges und zeitintensives Prüfungsverfahren durchlaufen. Im Turnus von zwei Jahren findet neben der Pflicht zur regelmäßigen jährlichen fachlichen Weiterbildung eine Überprüfung der besonderen fachlichen Qualifikation durch die jeweilige Zertifizierungsstelle statt. Dieser hohe, regelmäßig überprüfte Qualifikationsstandard gewährleistet Ihnen, ein logisch aufgebautes, übersichtlich gegliedertes und auf das wesentliche beschränkte Gutachten zu erhalten. Alle dargelegten Ergebnisse und Schlussfolgerungen sind begründet und nachvollziehbar dargestellt.

Die von uns erstellten Gutachten sind rechtssicher und entsprechen allen Belangen den entsprechenden Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien.