Um zwei Parteien über eine streitbefangene Sache ohne Rechtsweg kurzfristig eine Einigung zu ermöglichen, wurde vom Gesetzgeber das sogenannte Schiedsgutachten ins Leben gerufen.
Das Schiedsgutachten unterscheidet sich vom außergerichtlichen Gutachten (Privatgutachten) lediglich darin, dass der Gutachter von beiden Parteien beauftragt wird. Beide Parteien verpflichten sich den Ausführungen des Gutachtens zu folgen. Ein Verweigern der Anerkenntnis des Gutachtens der Partei, in deren Sinn das Ergebnis nicht liegt, wird ausgeschlossen.
Sie wünschen sich eine rasche Einigung? Gerne unterstützen wir Sie mit einem Schiedsgutachten für Schädlingsbekämpfung oder Taubenabwehr in Mannheim.