Gerichte, Behörden, Städte und Kommunen
Wir erstellen Gutachten zur Schädlingsbekämpfung oder Taubenabwehr für Gerichte, Behörden, Städte und Kommunen. Diese stellen eine wichtige Grundlage zur Entscheidungsfindung dar.
Privatpersonen
Wir erstellen Gutachten für private Personen, die sich eine Überprüfung geleisteter Arbeiten im Bereich der Schädlingsbekämpfung oder Taubenabwehr wünschen.
Vermieter oder Mieter
Auch Vermieter oder Mieter, die die Ursache eines Befalls überprüfen lassen möchten, zählen zu unseren Kunden.
Firmen aus der Lebensmittel- und Pharmaindustrie
Wir stehen der Lebensmittel- und Pharmaindustrie zur Überprüfung oder Ausarbeitung einer Überwachungsstrategie unter Berücksichtigung der gesetzlichen und/oder Audit Anforderungen gem. IFS, GMP oder HACCP zur Verfügung.
Architekten
Wir unterstützen gerne auch Architekten bei der Planung von Taubenabwehrmaßnahmen sowie bei der Erstellung einer Ausschreibung oder Leistungsbeschreibung.