Leistungen

Vergütung unserer Leistungen

Gerichtliche Gutachten

Die Vergütung für die Erstellung eines gerichtlichen Gutachtens, richtet sich nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG). Das Gesetz regelt u. a. die Vergütung von Sachverständigen, wenn sie von einem Gericht oder einer Staatsanwaltschaft herangezogen werden. Die Vergütungen sind im JVEG verbindlich geregelt.
 

Private Gutachten, Schiedsgutachten und gutachterliche Stellungnahmen

Die Vergütung für die Erstellung von Privat- und Schiedsgutachten sowie gutachterliche Stellungnahmen erfolgen über den Zeitaufwand und orientieren sich an dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz. Sie wird pro angefangene Stunde Arbeitszeit mit einem fest vereinbarten Stundensatz berechnet.

Leistungen


Für die nachfolgenden Leistungen erfolgt die Vergütung über den Zeitaufwand pro angefangene Stunde Arbeitszeit. Die Leistungen werden zu einem fest vereinbarten Stundensatz zzgl. eventuell anfallenden Fahrtkosten berechnet.

  • Das Erstellen von Überwachungs- und Bekämpfungsstrategien
  • Erstellen von öffentlichen oder privaten Ausschreibungen
  • Hygiene Audits/ Hygieneberatung
  • Mängelfeststellung, Schadensermittlung

 

Eventuell kommen besondere erforderliche Aufwendungen hinzu:


Fahrtkostenersatz

  • An- und Abfahrt zum Ortstermin


Entschädigung für besonderen Aufwand

  • Notwendige Kopien und Ausdrucke
  • Überlassung elektronisch gespeicherter Daten
  • Aufwendungen für Hilfskräfte, für Untersuchungen, verbrauchte Stoffe und Werkzeuge
  • zur Vorbereitung und Erstattung erforderliche Fotos


Ersatz für besondere Aufwendungen

  • Laboruntersuchungen

Gerne erstellen wir auf Grundlage Ihrer Anforderungen einen unverbindlichen Kostenvoranschlag.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Thorsten Kaufmann – zertifizierter Gutachter für Schädlingsbekämpfung und Taubenabwehr