Sei es bei Mietstreitigkeiten, fehlerhafter Dienstleistungen, bei Vermögensauseinandersetzungen oder wenn eine Sache Mängel aufweist, hilft oft nur ein Sachverständigengutachten weiter.
Nicht Privatpersonen fordern das Gutachten an, denn sonst handelt es sich – wie aus dem Namen bereits ersichtlich wird – um ein Privatgutachten.
Grundsätzlich unterscheidet man in Abhängigkeit des Auftraggebers Privatgutachten, Gerichtsgutachten und Schiedsgutachten.
Gerne erstellen wir Ihnen ein entsprechendes Gutachten aus den Bereichen Schädlingsbekämpfung/Taubenabwehr nach Ihren Aufgabenstellungen und individuellen Anforderungen.