Leistungen

Unterweisungen

Gerne führen wir die jährliche UVV-Unterweisung Ihrer Mitarbeiter/innen nach §12 Arbeitsschutzgesetz für Sie durch.

Der § 12 des Arbeitsschutzgesetzes verpflichtet jeden Arbeitgeber zur Unterweisung seiner Beschäftigten über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Unterweisungen sind grundsätzlich arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogen durchzuführen. Die Unterweisungen sind in regelmäßigen Abständen (laut DGUV Vorschrift 1 mind. einmal jährlich) und bei

  • Einstellung,
  • Änderung im Aufgabenbereich,
  • Einführung neuer Arbeitsmittel oder Technologien

vor Aufnahme der Tätigkeit durchzuführen.

Diese Pflicht kann er auf andere Personen schriftlich delegieren (§13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz, und §13 der DGUV-Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“)


Die nachfolgenden Unterweisungen können wir gerne für Sie durchführen:

  • Erstunterweisung für neue Mitarbeiter/innen gemäß §12 Arbeitsschutzgesetz
  • Unterweisung gemäß §12 Arbeitsschutzgesetz „Erste Hilfe“
  • Unterweisung gemäß §12 Arbeitsschutzgesetz „Brandschutz“
  • Unterweisung gemäß §12 Arbeitsschutzgesetz „UVV-Gefahrstoffe“
  • Unterweisung gemäß §12 Arbeitsschutzgesetz „Arbeiten in Höhen“
  • Unterweisung gemäß §12 Arbeitsschutzgesetz „Reinigung von Taubenkot“
  • Unterweisung gemäß §12 Arbeitsschutzgesetz „Bildschirmarbeitsplatz“


Die Unterweisungen sind auf ca. 30 Minuten pro Unterweisung beschränkt und werden praxisnah mittels Bildschirmpräsentation und anschaulichen Videos vermittelt. Im Anschluss erhält jeder Teilnehmer ein Teilnahmezertifikat.


Durchführung der Schulung

  • in unseren Schulungsräumen in Mannheim
  • in Ihren Schulungsräumen


Unsere Schulungen sind praxisnah und beinhalten umfassende Informationen aus unserer langjährigen beruflichen Praxis und orientieren sich an den aktuellen Angaben der Berufsgenossenschaften sowie der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung).

Gerne erstellen wir auf Grundlage Ihrer Anforderungen einen unverbindlichen Kostenvoranschlag.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Thorsten Kaufmann – zertifizierter Gutachter für Schädlingsbekämpfung und Taubenabwehr