Schadnagerbekämpfung:

Alternativen zur Überwachung und Bekämpfung von Schadnagern ohne Antikoagulanzien sind seit Jahren vorhanden!

Aber was ist denn dann neu?

Mit dem Inkrafttreten der europäischen Biozid-Verordnung VO (EU) Nr. 528/2012 und den daraus resultierenden nationalen Risikominimierungsmaßnahmen hat sich die professionelle Überwachung und Bekämpfung von Schadnagern als Schädlinge deutlich verändert. Die Bekämpfung von Schadnager mit toxischen Mitteln ist von der Europäischen Kommission als bedenklich eingeschätzt worden.

Auf Grundlage dieser Einschätzung hat die BAuA (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin) Risikominimierungsmaßnahmen zur Bekämpfung von Schadnagern mit Nagetierbekämpfungsmitteln (Rodentiziden), mit blutgerinnungshemmenden Wirkstoffen (Antikoagulanzien) herausgegeben. Es wurden im Rahmen der Biozidprodukt-Zulassung erstmalig Anwendungsbestimmungen und Risikominimierungsmaßnahmen (RMM) festgelegt. Diese wurden von den Zulassungsbehörden als „Allgemeine Kriterien einer guten fachlichen Anwendung von Fraßködern bei der Nagetierbekämpfung mit Antikoagulanzien“ für sachkundige berufsmäßige Verwender (Version 1.3 vom 30.07.2014) veröffentlicht.

Diese Änderungen betrifft die Biozid-Gruppe der Rodentizide, die blutgerinnungshemmend wirken (Antikoagulantien). Sie werden üblicherweise zur Bekämpfung und zum Monitoring gegen Mäuse und Ratten eingesetzt. Von der Gruppe der Rodentizide gehen nach Meinung der Behörden sowohl Umweltrisiken als auch Risiken der direkten Vergiftung von „Nicht-Zieltieren“ z.B. Hunden und Katzen und Füchsen sowie eine mögliche Sekundärvergiftung von Greifvögeln, die vergiftete Schadnager als Beute zu sich nehmen aus. Tatsächlich zeigten Untersuchungen von Greifvögeln, dass sich in den Tieren zum Teil hohe Mengen von Wirkstoffen anreichern. Alle Antikoagulantien der Wirkstoff Generation 2 werden daher als potenzielle PBT-Stoffe (persistent, bio-akkumulierend, toxisch) eingeschätzt und sind von dieser Verordnung betroffen.

Im Juni 2014 wurde das Verbot zu dauerhafter Auslegung von Schadnagerköder zum Zweck des Monitorings (vorbeugender Einsatz von Rodentiziden) nochmals angepasst. Nach der Anpassung dürfen nun wieder Schadnagerködern zum Monitoring unter Beachtung entsprechender Vorgaben eingesetzt werden. Dies beinhaltet unter anderem die Erstellung einer Gefahrenanalyse sowie die engmaschige Überwachung der ausgelegten Köder in einem Zeitraum von 1 bis 4 Wochen.

Schon immer haben professionelle Schädlingsbekämpfer*innen nach dem Grundsatz gehandelt: „So viel wie nötig so wenig wie möglich“

Professionelle Fachfirmen unterliegen einer Vielzahl von Verordnungen, Gesetzen und Vorschriften. Als Grundlage dient die Vorgehensweise der integrierten Schädlingsbekämpfung (IPM) und Vorschriften zur Prophylaxe in Betrieben, welche dem Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetz (LFBG) und der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV). Das integrierte Schädlingsmanagement (Integrated Pest Management – IPM) ist ein ganzheitlicher Ansatz, um die Gefahr von Kulturgutzerstörung durch Insektenschädlinge, Nagetiere, Pilze, Algen und Flechten sowie Bakterien in den Einrichtungen zu verhindern. Eine optimale Schädlingsbekämpfung soll durch eine ganzheitliche Ausrichtung möglichst spezifisch wirksam, ungefährlich für Menschen und Umwelt und mit möglichst geringen Kosten verbunden sein.
 

Wodurch unterscheidet sich das IPM Konzept zur konventionellen Schädlingsbekämpfung?

Bei der konventionellen Schädlingsbekämpfung kommen bei einem Schädlingsbefall nach Auswahl der passenden Methode und Mittel wirksame Einzelmaßnahmen zum Einsatz. In der integrierten Schädlingsbekämpfung finden mehr strategische Überlegungen, Kombinationen von Mitteln und Methoden sowie ökologische Bewertungen statt.

Das Integrated Pest Management – IPM findet daher auch schon seit vielen Jahren bei der Schadnagerbekämpfung Anwendung. Professionell arbeitende Schädlingsbekämpfer* innen führten immer schon vorab eine eingehende Betrachtung und Beurteilung der Situation durch. Unter Betrachtung des Befalls, der Befallsstärke und der örtlichen Gegebenheiten wird ein schlüssiger Bekämpfungsplan ausgearbeitet. Dieser beinhaltet das gezielte Auslegen von Ködern angepasst an den vorliegenden Befall immer nach dem Grundsatz: So viel wie nötig, so wenig wie möglich.

Von den Rahmenbedingungen der neuen EU-Verordnung zur Bekämpfung von Schadnagern mit Nagetierbekämpfungsmitteln (Rodentiziden) war und ist der professionell arbeitende Schädlingsbekämpfer bis heute also gar nicht so weit weg.
 

Welche Alternativen hat der Schädlingsbekämpfer aber nun zur Schadnagerbekämpfung mit Rodentiziden?

Nicht neu und seit vielen Jahren bekannt ist die Schadnagerbekämpfung und Prophylaxe mittels Totschlagfallen. Allerdings verlangt das Tierschutzgesetz eine sichere, schnelle und „schonende“ Tötung der Schadnager (§4 TierSchG) sowie das Vermeiden von Leiden und Schmerzen. Erfahrungsgemäß besteht bei dem Einsatz von Totschlagfallen ein Restrisiko, indem das gefangene Tier nicht optimal und sofort durch den Schlagbügel getötet wird. Daher muss die Falle in einer angemessenen Frequenz kontrolliert werden. Weiter sagt das Tierschutzgesetz zum Töten von Wirbeltieren: Ist die Tötung eines Wirbeltieres ohne Betäubung zulässig oder erfolgt sie im Rahmen zulässiger Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen, so darf die Tötung nur vorgenommen werden, wenn hierbei nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen. Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat. (TierSchG § 4, Absatz 1, Sätze 1 & 3)

Glücklicherweise hat in den letzten Jahren auch die Digitalisierung im Bereich der Schädlingsbekämpfung Einzug gehalten. Es gibt mittlerweile eine Vielzahl an technischen Lösungen zur Schadnagerbekämpfung mittels elektronisch überwachten Schlagfallen auf dem Markt. Im Prinzip funktionieren alle Systeme ähnlich. Die Schlagfallen werden in zugriffsgeschützten Boxen platziert. Die Box oder die Fallen sind mit einem Sensor ausgestattet. Ein Auslösen der Falle wird an einen in der Nähe platzierten Router weitergegeben. Dieser wiederum gibt die Meldung dann entsprechend als E-Mail oder innerhalb einer eigens dafür entwickelten App entsprechend aus. Mit dieser Art der dauerhaften Überwachung von Schlagfallen werden die Forderungen seitens des Tierschutzgesetzes erfüllt.
 

Kann also auf den Schädlingsbekämpfer zukünftig verzichtet werden?

Ein klares „Nein“. In der Praxis wird immer wieder beobachtet, dass Köderboxen und Schlagfallensysteme von Schadnagern gemieden werden und sich so unbemerkt eine Schadnagerpopulation innerhalb eines Betriebes aufbaut. Diese Population muss dann aufwendig und mit erhöhtem Einsatz von Rodentiziden bekämpft werden. Auf eine individualisierte Betreuung durch ausgebildete Schädlingsbekämpfer*innen kann keinesfalls verzichtet werden. Im Rahmen der Begehungen werden Sichtprüfungen auf Anzeichen eines Befalls ein sogenanntes „visuelles Monitoring“ durchgeführt. Automatisierte Monitoring- und Bekämpfungssysteme wirken unterstützend und stellen damit einen Teil der Möglichkeiten dar. Sie sind aber nur ein Teil der Kombination aus mechanischen, physikalischen und chemischen Monitoring- und Bekämpfungsmethoden. Nur in Kombination mit dem Fachwissen von geschulten Fachpersonal tragen Sie zu einem schlüssigen Überwachungs- und Bekämpfungskonzept bei.

Quellen:
Umweltbundesamt „Gute fachliche Anwendung von Nagetierbekämpfungsmitteln mit Antikoagulanzien“
Technische Regeln und Normen der Schädlingsbekämpfung
Tierschutzgesetz zuletzt geändert 19.6.2020 I 1328

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Thorsten Kaufmann – zertifizierter Gutachter für Schädlingsbekämpfung und Taubenabwehr