Bei Kontrollen der Arbeitsausführung, Begehungen vor Ablauf der Gewährleistung oder der Einschätzung kann es sinnvoll sein, auf das Gutachten zunächst zu verzichten.
Statt dessen reicht es in der Regel aus ein Protokoll über die Begehung anzufertigen, in dem die durch grobe Inaugenscheinnahme festgestellten Mängel und Schäden schriftlich zusammengefasst werden.
Das Mängelfeststellungsprotokoll für Schädlingsbekämpfung oder Taubenabwehr ist kein Gutachten. Es reicht aber in der Regel aus, um Ihre Mängelansprüche geltend zu machen.