Leistungen

Private Gutachten

Als Privatgutachten bezeichnet man die Art von Gutachten, welche außerhalb eines Gerichtsverfahrens für private Auftraggeber erstellt werden.

Der Kundenkreis, der ein Privatgutachten für Schädlingsbekämpfung und Taubenabwehr in Auftrag geben kann, ist unbegrenzt. Jedem Interessenten steht es frei, in einem Streitfall, zu dessen Lösung es einen Sachverständigen bedarf, diesen mit der Erstellung eines Gutachtens zu beauftragen.

Auch wenn ein Privatgutachten in einem Gerichtsverfahren gewissen Einschränkungen unterliegt, ist es nicht ohne Bedeutung. Der Sachverständige wurde nur von einer Partei beauftragt und nicht vom Gericht. Daher ersetzt das privat in Auftrag gegebene Gutachten nicht ein vom Gericht angeordnetes Gerichtsgutachten.

Die Entscheidung zu einem von Gericht angeordneten Sachverständigengutachten wird jedoch erst dann getroffen, wenn zwischen den Parteien aufgrund des erstellten Privatgutachtens keine Einigung erzielt werden konnte. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass ein von Gericht bestellter Gutachter die Ausführungen des Privatgutachtens in sein eigenes Gutachten mit einbeziehen kann.

Inhaltlich unterscheidet sich das Privatgutachten nicht vom einem Gerichtsgutachten.

Privatgutachten in den Bereichen Schädlingsbekämpfung oder Taubenabwehr werden meist vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung zur Entscheidungsfindung herangezogen.

Sie benötigen Hilfe bei der Erstellung eines Privatgutachtens?

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Thorsten Kaufmann – zertifizierter Gutachter für Schädlingsbekämpfung und Taubenabwehr