Gutachter haben die Aufgabe, den vorgegebenen Sachverhalt unparteiisch, unabhängig und objektiv fachlich zu beurteilen. Die von Sachverständigen erstellten Gutachten sind unverzichtbare und wichtige Hilfsmittel für die Beweisaufnahme vor Gericht.
Der Sachverständige oder Gutachter ist im Rahmen der Erstattung eines Gutachtens stets verpflichtet, die Anforderungen an ein Gutachten verbindlich und vollständig einzuhalten.
Zertifizierte Sachverständige oder Gutachter nach DIN EN/ISO IEC 17024
Die Europaweite Zertifizierung nach der Norm DIN EN/ISO IEC 17024 bescheinigt dem Sachverständigen oder Gutachter, dass er auf seinem Sachgebiet eine hinreichende fachliche Kompetenz besitzt. Als Voraussetzung für die Zertifizierung hat der Sachverständige ein aufwendiges und zeitintensives Prüfungsverfahren durchlaufen. Im Turnus von 2 Jahren findet neben der Pflicht zur regelmäßigen jährlichen fachlichen Weiterbildung eine Überprüfung der besonderen fachlichen Qualifikation durch die jeweilige Zertifizierungsstelle statt. Dieser hohe, regelmäßig überprüfte Qualifikationsstandard gewährleistet Ihnen, ein logisch aufgebautes, übersichtlich gegliedertes und auf das wesentliche beschränkte Gutachten zu erhalten. Alle dargelegten Ergebnisse und Schlussfolgerungen sind begründet und nachvollziehbar dargestellt.
Die von mir erstellten Gutachten sind rechtssicher und entsprechen allen Belangen den entsprechenden Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien.