Gerichte, Behörden, Städte und Kommunen
Wir erstellen Gutachten zur Schädlingsbekämpfung oder Taubenabwehr für Gerichte, Behörden, Städte und Kommunen. Diese stellen eine wichtige Grundlage zur Entscheidungsfindung dar.
Privatpersonen
Bevor Sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen, lassen Sie uns die Qualität der durchgeführten Schädlingsbekämpfung und Taubenabwehr überprüfen. Wir bieten Ihnen ein detailliertes Gutachten, das sicherstellt, dass alle Maßnahmen fachgerecht umgesetzt wurden und Ihre Immobilie schädlingsfrei ist.
Vermieter oder Mieter
Sowohl Vermieter als auch Mieter, die die Ursache eines Schädlingsbefalls überprüfen lassen möchten oder die Qualität externer Dienstleistungen im Bereich Schädlingsbekämpfung oder Taubenabwehr bewerten wollen, gehören zu unseren Kunden. Wir bieten Ihnen eine unabhängige Einschätzung der Maßnahmen und Vorgehensweisen, um sicherzustellen, dass die Arbeiten fachgerecht und effizient ausgeführt wurden.
Firmen aus der Lebensmittel- und Pharmaindustrie
Firmen aus der Lebensmittel- und Pharmaindustrie unterstützen wir bei der Überprüfung oder Ausarbeitung von Überwachungsstrategien, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Anforderungen und Auditvorgaben gemäß IFS, GMP oder HACCP. Im Rahmen unseres Biologen-Rundgangs gemäß IFS-Standards evaluieren wir außerdem Ihr bestehendes Schädlingsmanagementsystem. Dabei identifizieren wir potenzielle Schwachstellen und überprüfen die Wirksamkeit der bestehenden Maßnahmen. Dies ermöglicht uns, gezielte Empfehlungen zur Optimierung zu geben, um den Schutz Ihrer Produktion und die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen nachhaltig sicherzustellen.
Architekten und Stadtplaner
Auch Architekten und Stadtplaner unterstützen wir gerne bei der Planung von Taubenabwehrmaßnahmen auf Grundlage einer detaillierten Befallserhebung. Basierend auf den erhobenen Daten entwickeln wir maßgeschneiderte Lösungen und helfen bei der Erstellung von Ausschreibungen oder Leistungsbeschreibungen, um effektive und nachhaltige Maßnahmen zur Taubenabwehr umzusetzen.