Leistungen

Mängelfeststellung und Schadensermittlung

Mit nachvollziehbarer Erläuterung der Mängelursache, technischer Verantwortlichkeit und Mängelbeseitigungsmaßnahmen ist ein vollumfängliches Gutachten oft aufwendig und kostenintensiv.

Bei Kontrollen der Arbeitsausführung, Begehungen vor Ablauf der Gewährleistung oder der Einschätzung kann es sinnvoll sein, auf das Gutachten zunächst zu verzichten.

Statt dessen reicht es in der Regel aus ein Protokoll über die Begehung anzufertigen, in dem die durch grobe Inaugenscheinnahme festgestellten Mängel und Schäden schriftlich zusammengefasst werden.

Das Mängelfeststellungsprotokoll für Schädlingsbekämpfung oder Taubenabwehr ist kein Gutachten. Es reicht aber in der Regel aus, um Ihre Mängelansprüche geltend zu machen.

Sie benötigen Hilfe bei einer Mängelfeststellung und Schadensermittlung?

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Thorsten Kaufmann – zertifizierter Gutachter für Schädlingsbekämpfung und Taubenabwehr